Liebe Turngeschwister!
Mit 21. September treten neue Restriktionen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie in Österreich in Kraft. Die Änderungen bewirken teils massive neuerliche Einschränkungen in Bezug auf den Sport und schaffen eine unklare Legistik für die Anwender.
Der Verordnungsgeber lässt den Rechtsanwender derzeit noch im Dunkeln darüber, wie die Verordnung konkret auszulegen ist.
Die Erläuterungen dazu seitens des Gesundheitsministeriums
Zusammenfassend gilt ab 21.9.2020!
Für alle "Veranstaltungen" in Einzelsportarten gilt ab Montag, 21. September 2020 indoor eine Obergrenze von 10 Personen, falls es keine fix zugewiesenen Sitzplätze gibt. Als Veranstaltung zählen nicht nur Wettkämpfe, sondern auch Trainings und Vereins-Bewegungsangebote. Doch in einer Sportstätte können auch mehrere Gruppen parallel trainieren, falls eine Durchmischung ausgeschlossen werden kann.
Ausgenommen von der maximalen Teilnehmerzahl sind jene Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind. Im Sportbereich sind das etwa Trainer und Betreuer. Bei Mannschaftssportarten, wie bespielwiese Fußball oder Basketball, ist die für die Ausübung der jeweiligen Sportart erforderliche Anzahl an Spieler nicht in die Höchstteilnehmerzahl miteinzurechnen.
Die folgenden Regeln und Bestimmungen sind jedenfalls weiter aufrecht:
Wichtig! Um bei einem Auftreten eines Infektionsfalls die Kontaktkette nachvollziehen zu können, empfehlen wir geeignete Maßnahmen zu setzen, wie z.B. gleiche Gruppenzusammensetzung, überschaubare Gruppengröße, Anmeldesystem, dokumentierte Teilnahme
Hinweis:
Die grundsätzliche behördliche Ermöglichung des Hallensports bedeutet nicht, dass die Besitzer/Betreiber dieser Hallen die Vereine auch tatsächlich hinein lassen müssen. Denn Sportstättenbetreiber sowie Bundesländer und Gemeinden können ggf. noch weitere oder abweichende Regelungen bestimmen können.
Hinweis für Wettkämpfe:
Wettkämpfe und Veranstaltungen sind grundsätzlich erlaubt, allerdings mit einer Reihe von Auflagen (Info der Sport Austria dazu). Für Turnsport-Wettkämpfe sind zusätzlich die dazu erstellten ÖFT-Vorgaben einzuhalten.
Das Hauptproblem: Bei Indoor-Veranstaltungen in Einzelsportarten ohne fix zugeteilte Sitzplätze dürfen es insgesamt nicht mehr als 10 Personen sein. In diese Zahl nicht einberechnet werden nur Organisatoren und Kampfrichter. Die Sportler und Trainer allerdings schon.
Bitte ebenso beachten: ab 50 anwesenden Personen (inkl. Zusehern auf fixen Plätzen) benötigt man einen COVID-19-Beauftragten und ein Präventionskonzept.
Ab 250 Personen muss die Veranstaltung von der Bezirksverwaltungsbehörde genehmigt werden.
Aktuelle Lockerungsverordnung gültig seit 18. September
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_407/BGBLA_2020_II_407.html
(Die Verordnung ist nur im Querlesen mit den bisherigen Regeln verständlich, eine konsolidierte neue Gesamtversion fehlt noch)